Windenergie im Wald: Flächenziele gegen Artenschutz
Wie sich das überragende öffentliche Interesse auswirkt und wo der Artenschutz bleibt.
Flächenziele und Artenschutz treffen im Wald unmittelbar aufeinander. Das überragende öffentliche Interesse verschiebt die Abwägung, hebt die artenschutzrechtliche Prüfung aber nicht auf.
Worum es geht
Wie sich das überragende öffentliche Interesse in der Abwägung auswirkt und wo die artenschutzrechtliche Prüfung bleibt.
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum angegebenen Stand wieder und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.





