Bahnlärm am Bestandsgleis: Ansprüche jenseits der 16. BImSchV
Warum die Lärmvorsorge bei Ausbaustrecken endet und welche Wege daneben bestehen.
Wer an einer seit Jahrzehnten befahrenen Strecke wohnt, hat keinen Anspruch aus der Verkehrslärmschutzverordnung. Sie greift nur bei Neubau oder wesentlicher Änderung.
Worum es geht
Es bleiben drei Wege: das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes, die Lärmaktionsplanung und zivilrechtliche Ansprüche gegen den Betreiber. Der Beitrag ordnet sie und nennt die Tatsachengrundlage, die vor dem ersten Schreiben stehen sollte.
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum angegebenen Stand wieder und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.





